Fehlzeiten: Entschuldigungen und Beurlaubungen
(vgl. §43 SchG)
Beurlaubungen |
Entschuldigungen |
vorher |
nachträglich |
vorhersehbar (z.B. Schulungen, Musterung, dringender Arzttermin) |
nicht vorhersehbare Gründe (i.d.R. Krankheit) |
unaufschiebbar |
unaufschiebbar |
Entschuldigung von Fehlzeiten (Handelsschule: leichte Abweichungen möglich!)
Termine:
- Information des Klassenlehrers: unverzüglich, spätestens am 2. Unterrichtstag
- Berufsschule: Entschuldigungsschreiben an den Klassenlehrer: unverzüglich, spätestens 2 Wochen nach Rückkehr zum Unterricht (Inhalt s.u.)
- bei fehlender Entschuldigung (nach 2 Wochen): Information des Ausbildungsbetriebes und Dokumentation dieser Information:
- telefonisch: Aktennotiz in den Klassenordner
- per Brief (Vordruck): Kopie in den Klassenordner
- M für „Mahnung" im Klassenbuch
- wenn 3 Wochen danach keine Reaktion: Fehlzeit gilt als unentschuldigt
- Sonderregelungen: kurz vor den Zeugniskonferenzen
Inhalt des Entschuldigungsschreibens:
- Name und Klasse
- Datum und ggf. Uhrzeit/ Unterrichtsstunde der Fehlzeit
- Grund für das Versäumnis
- Berufsschule: Unterschrift und Stempel des Ausbildungsbetriebes (zur Bestätigung der Kenntnisnahme)
- bei minderjährigen Schülern: zusätzlich: Unterschrift der Eltern
- Klassenarbeiten, Test: ärztliches Attest (Entscheidung des Fach-/Klassenlehrers; bei begründeten Zweifeln)
- Datum und Unterschrift
Abgabe:
- beim Klassenlehrer
Konsequenzen:
- Fehlzeiten auf dem Zeugnis (auf dem Abschluss- oder Abgangszeugnis auch:
- unentschuldigte Fehlzeiten) bei unentschuldigtem Fehlen: Leistungsverweigerung: Note 6
Antrag auf Beurlaubungen
Zeitrahmen und zuständige Person:
- bis zu 3 Tage im Schuljahr: Klassenlehrer
- bis zu 1 Schuljahr: Schulleiter
Termin:
- rechtzeitig vorher
Inhalt:
- s.o. (vgl. Entschuldigungsschreiben)
Abgabe und Konsequenzen:
- s.o.
Weitere Aspekte zu Fehlzeiten
Verspätungen/ frühzeitiges oder vorübergehendes Verlassen des Unterrichts:
- insbesondere bei Auffälligkeiten bzw. Regelmäßigkeiten (Einschätzung des Klassenlehrers)
- ggf. auch entschuldigen lassen (Inhalt s.o.)
- ggf. bei fehlender Entschuldigung den Ausbildungsbetrieb informieren (s.o.)
- ggf. auch als Fehlstunden im Zeugnis anrechnen
- weniger als 1 Unterrichtsstunde (z.B. nur 10 Min.) ggf. im Zeugnis: summieren (vorher im Klassenbuch ausweisen!)
Dokumentation: unbedingt notwendig!
Mitverantwortung des Schülers für die korrekte Klassenbucheintragung (noch in der Unterrichtsstunde bei dem für die Eintragung verantwortlichen Fachlehrer)
Was gilt als entschuldigt? (z.B. Verschlafen, Vergessen, im Stau)?: Entscheidung des Klassenlehrers