SV-Lehrer
Ihre Verbindungslehrer sind
![]() |
![]() |
![]() |
||||
Frau Hecht |
Frau Wosch |
Herr Schweitzer |
||||
hc(at)k1-hagen.de |
ws(at)k1-hagen.de |
sw(at)k1-hagen.de |
SV-Arbeit
Die Interessen der Schüler an der Kaufmannsschule I sollen durch ihre Schülervertretung (SV) wahrgenommen werden.
Organe der Schülervertretung:
-
der Schülerrat (Klassensprecher und -sprecherinnen aller Klassen),
-
der Schülersprecher bzw. die Schülersprecherin und seine / ihre Vertreter und Vertreterinnen (Wahl durch Schülerrat),
-
die Verbindungslehrer und -lehrerinnen (werden durch den Schülerrat für die Dauer von einem Schuljahr gewählt), die den Schülerrat bei der Planung und Durchführung der Aufgaben unterstützen;
-
die Schülerversammlung (alle Schüler der Kaufmannsschule I) die das Recht hat, sich über alle wichtigen schulischen Angelegenheiten unterrichten zu lassen und darüber zu beraten.
Festgelegte Aufgabenbereiche gemäß SchG:
-
Ausgewählte Vertreter des Schülerrats beteiligen sich mit Stimmrecht an der Schulkonferenz;
-
allgemeine Beschwerden bezüglich des Schullebens werden aufgegriffen und Lösungsmöglichkeiten vor Ort gefunden;
-
im notwendigen Einzelfall werden Schüler in der Wahrnehmung ihrer Rechte gegenüber der Schulleitung bzw. Lehrkräften unterstützt;
-
Ausschüsse für besondere Aufgaben des Schülerrats werden gebildet und die Mitglieder arbeiten gemeinsam
-
Erklärungen des Schülerrats können bei Bedarf an die Öffentlichkeit abgegeben werden (Bedingung: Beschluss des Schülerrats);
-
Veranstaltungen der Schülervertretung auf dem Schulgelände oder außerhalb werden geplant und durchgeführt
Besondere Vorschriften und Verpflichtungen:
Die Schülervertreter sind verpflichtet, alle Mitschüler über ihre Tätigkeit und über Beschlüsse der Mitwirkungsorgane zu informieren. Hierfür steht im Anschluss an SV-Sitzungen jeder Klasse eine SV-Stunde zur Verfügung.
Als Teil der Schule ist die Schülervertretung an den Grundsatz der Unparteilichkeit der Schule gebunden.
Rechtlicher Hintergrund:
Die Mitwirkung der Schülervertretung in der Schule ist im Schulgesetz geregelt.
Zusammenarbeit der Schülervertretungen:
Auf Landesebene ist die LandesSchülerInnenVertretung (LSV NRW) die Vertretung aller Schülerinnen und Schüler.