Verhalten bei Gefahr
Zu Beginn eines jeden Schuljahres sind die Schülerinnen und Schüler durch die Klassenlehrerin/den Klassenlehrer in den folgenden Punkten zu unterrichten. Die Unterrichtung ist im Klassenbuch zu dokumentieren.
Sicherheitseinrichtungen
Die Sicherheitseinrichtungen sollen im Brandfall/Katastrophenfall Leben und Gesundheit schützen. Zu ihnen zählen: Beschilderungen, Feuerlöscheinrichtungen, Brandmeldeanlagen und Rauchschutztüren. Sie müssen jederzeit für jedermann frei zugänglich sein.
Sicherheitseinrichtungen dürfen deshalb nicht missbraucht, zugestellt oder in ihrer Funktion geändert werden. Wer Sicherheitseinrichtungen mutwillig beschädigt oder missbraucht, riskiert in einem Gefahrenfall die eigene Gesundheit und die der anderen Personen und macht sich strafbar.
Verhalten bei Gefahr
Alarmfall:
- Das Alarmsignal besteht aus vielen kurzen aufeinander folgenden Tönen der Schulklingel.
- Die Auslösung des Alarmsignals erfolgt durch die Schulleitung, den Hausmeister oder das Sekretariat.
- Die Alarmierung der Feuerwehr erfolgt über Tel.-Nr. 112.
Verhalten im Alarmfall:
- Am wichtigsten: Ruhe bewahren!
- Helfen Sie verhinderten Personen.
- Die Fenster werden geschlossen.
- Die Schüler verlassen möglichst im Klassenverband den Klassenraum und begeben sich über den Rettungsweg (den grünen Rettungsschildem nach) zur Sammelstelle.
- Der Klassensprecher geht voraus.
- Der Lehrer geht zuletzt aus dem Raum, er klinkt die Tür ein, schließt aber nicht ab.
- Der Lehrer nimmt das Klassenbuch mit.
- Der Lehrer achtet darauf, dass kein Schüler zurückbleibt und begleitet die Schüler.
- Auf dem Rettungsweg gehen die Schüler zügig – aber ohne Panik – nach draußen zu den gefahrenfreien Sammelstellen (s.u.).
- Der Lehrer stellt dort die vollständige Anwesenheit der Klasse fest.
- Der Schulhof und die Zufahrtstraßen müssen über die Feuerwehr freigehalten werden.
Sammelstellen:
- Freifläche in der Volmeanlage (vor der Schule jenseits der Springmannstraße; Vorsicht beim Überqueren der Straße!)
- Lehrerparkplatz (hinter der Schule)
Rettungswege:
Die vorgeschriebenen Rettungswege sind einzuhalten (vgl. auch grüne Rettungszeichen!)
Rettungswege über die Haupttreppe | Rettungswege über die Hintertreppe |
Räume:
500, 501, 502, 503, 504 402, 403, 404, 405, 406, 407, 408, 409, 410 303, 304, 305, 306, 307, 308, 309, 310, 311 202, 203, 204, Lehrerzimmer und Verwaltungstrakt 103, 104, 105, 106, 107 |
Räume:
400, 401 300, 301, 302 200, 201 100, 101, 102 |
Im Brandfall darf auf keinen Fall der Fahrstuhl genutzt werden.
Ist die Benutzung der Rettungswege nicht mehr möglich, bleiben Schüler mit dem Lehrer im Klassenraum und machen sich am Fenster bemerkbar.
Ein Dauerton beendet den Alarm.
Unfall einer Schülerin bzw. eines Schülers
Wenn der Schüler sich selbst fortbewegen kann, schickt der Lehrer ihn in das Schulbüro, nötigenfalls mit einem Begleiter. Der Lehrer stellt etwaige Zeugen fest. In der folgenden Pause geht der Lehrer in das Büro, um die Unfallmeldung auszufüllen.
Kann der Schüler sich nicht selbst fortbewegen, lässt der Lehrer den Unfall dem Schulbüro melden. Wenn das Büro geschlossen ist, muss der Schulleiter, die stellvertretende Schulleiterin oder der Hausmeister benachrichtigt werden. Von dort aus wird der Rettungsdienst gerufen.
Erkrankung einer Schülerin bzw. eines Schülers
Der Schüler kann sich im Sanitätsraum Raum 019 (neben dem Hausmeister-Büro) hinlegen. Im Sanitätsraum, im Schulbüro und im Lehrerzimmer hängt eine Liste mit den in der Schule gerade anwesenden Ärzten bzw. Erst-Helfern. Bei Bedarf wird der Rettungsdienst oder der Notarzt durch das Schulbüro gerufen.