Informationen zum Handyverbot

Informationen zum Handyverbot

Auszug aus der Schul- und Hausordnung:

„Mobiltelefone dürfen nur in den Pausen eingeschaltet sein.“

Erläuterungen zum Handyverbot in der Schul- und Hausordnung:

Diese Bestimmung dient dazu,

  • Unterrichtsstörungen zu vermeiden,
  • die Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen zu respektieren sowie
  • die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.

Diese Bestimmung bedeutet:

  • Während des gesamten Unterrichts bleibt das Handy ausgeschaltet.
  • „Ausgeschaltet“ heißt „power off“, d.h. nicht nur stumm geschaltet.
  • Das Handy darf im Unterricht nicht genutzt werden: weder zum Telefonieren, noch zum Schreiben oder Rechnen, noch zum Ablesen der Uhrzeit oder als sonstiges Hilfsmittel.
  • Bei Klassenarbeiten, Tests und Prüfungen dürfen Handys nicht genutzt werden. Die Auf­sichtsperson kann verlangen, dass alle Handys vorher bei ihr abgegeben werden.
  • Ton- und Bildaufnahmen sind auf dem gesamten Schulgelände und während Schulveranstaltungen außerhalb des Schulgeländes verboten. Dies gilt für sämtliche Ton- und Bild­aufnahmen mit diversen technischen Geräten (z.B. Handy, MP3-Player, Kamera). Bei Einwilligung aller Beteiligten kann von diesem Verbot abgesehen werden.

Konsequenzen:

Ein Verstoß gegen diese Bestimmung ist ein Verstoß gegen die Schul- und Hausordnung der Kaufmannsschule I. In diesem Fall muss mit Konsequenzen gerechnet werden, wie beispiels­weise

  • Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde,
  • Verweis in den Reflexionsraum,
  • Benachrichtigung der Eltern bzw. Ausbilder und
  • zeitweise Wegnahme des Handys.