Informationen über Leistungsbewertung, Zeugnis und Abschluss
Die Leistungsbewertung richtet sich in ihren Grundsätzen nach dem Schulgesetz (§ 48) und speziell nach § 8 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg – APO-BK und den entsprechenden Verwaltungsvorschriften. Die Bildungsgangkonferenz entscheidet, in welchen Fächern schriftliche Arbeiten geschrieben werden. In Fächern mit schriftlichen Arbeiten werden die Zeugnisnoten i. d. R. gleichgewichtig aus dem Beurteilungsbereich „schriftliche Arbeiten“ und dem Beurteilungsbereich „sonstige Leistungen“ (z.B. mündliche Mitarbeit, Test, Fachgespräch, Protokoll, Referat) gebildet.
Die Leistungsanforderungen einer Klasse sind erfüllt bzw. der Bildungsgang der Berufsschule ist erfolgreich beendet, wenn die Leistungen in allen Fächern – außer denen des Differenzierungsbereichs – mindestens „ausreichend“ oder nur in einem Fach „mangelhaft“ sind.
Die Schülerin/ der Schüler erhält ein Zeugnis jeweils am Ende des Schuljahres oder des Unterrichtsblocks. Er/sie rückt dann ohne Versetzung in die nächste Klasse vor, sofern nicht wegen Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses die Klasse wiederholt wird. Zusätzlich wird in der Oberstufe zum Ende des ersten Schulhalbjahres ein Zeugnis erteilt.
Der Berufsschulabschluss wird zuerkannt, wenn am Ende der Berufsausbildung alle erbrachten schulischen Leistungen den Anforderungen (s.o.) entsprechen. Der Berufschulabschluss ist unabhängig vom Berufsabschluss, der bei den Kammern erworben werden kann.
Die Noten der Fächer des letzten Schuljahres werden zu einer Berufsschulabschlussnote zusammengefasst. Konnte im letzten Schuljahr ein Fach nicht erteilt werden, so wird für dieses Fach die letzte Zeugnisnote berücksichtigt. Die Leistungen im Differenzierungsbereich werden nicht in die Abschlussnote einbezogen. Zur Ermittlung der Berufsabschlussnote werden die Einzelnoten gewichtet: In Fächern, die gemäß Stundentafel im Durchschnitt über alle Schuljahre mit mindestens mit 2 Stunden/Woche unterrichtet werden, wird die Note doppelt gewichtet. Die Noten der übrigen Fächer werden einfach gewichtet. (Nähere Auskünfte dazu erteilt der Klassenlehrer.)
Die Note des Abschlusszeugnisses der Berufsschule wird auf Antrag bei der Kammer auf das Kammerzeugnis eingetragen. (Nähere Informationen dazu erteilt die zuständige Kammer.)
Da der Berufsschulabschluss mit einigen allgemein bildenden Schulabschlüssen gleichwertig ist, können hierdurch noch fehlende Abschlüsse erworben werden, und zwar insbesondere der Erweiterte Erste Schulabschluss oder der Mittlere Schulabschluss (ggf. mit Q-Vermerk). (Nähere Informationen erteilt der Klassenlehrer; vgl. Informationsblatt „Abschlüsse und Qualifikationen in der Berufsschule“.)
In einem „mangelhaft“ bewerteten Fach kann eine Nachprüfung abgelegt werden, wenn durch die Verbesserung auf „ausreichend“ in einem Fach der Berufsschulabschluss erreicht werden kann. (Nähere Informationen erteilt der Klassenlehrer; vgl. Informationsblatt „Nachprüfung in der Berufsschule“.)
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre/n Klassenlehrer/in bzw. Beratungslehrer/in!