Staatl. EDV-Führerschein NRW

Staatl. EDV-Führerschein NRW

Unsere Schule hat sich erfolgreich als Prüfungsinstitution für den Staatlichen EDV-Führerschein NRW qualifiziert. Der Staatliche EDV-Führerschein NRW ist ein standardisiertes staatlich anerkanntes Zertifikat, welches einen bestimmten Ausbildungsstandard in der IT-Grundbildung nachweist. Betriebe orientieren sich heute bei der Personalauswahl an ihren nationalen, europäischen und internationalen Kunden. Auch in der Kommunikation werden neue Wege gegangen, was von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Zukunft neue Schlüsselkompetenzen voraussetzt.

Ziele:

  • Zertifizierung und Vermittlung von breit gefächerten informationstechnischen Grundkenntnissen, um z. B. im Bewerbungsverfahren entsprechende Kenntnisse nachweisen zu können,
  • unabhängig von einer bestimmten Schulform bzw. einem bestimmten Bildungsgang,
  • einheitliche Ausbildungsstandards,
  • Einbindung in unterrichtliche Prozesse und unterrichtliche Leistungsbewertung,
  • Teil der Qualitätssicherung der Schule durch vergleichbare Mindeststandards,
  • kostenlose Prüfungen,
  • Lernmaterialien für zukunftgerichtetes Lernen in begleitenden Selbstlernphasen.


Die Module des Computerführerscheins:

  1. Hardware
  2. Betriebssystem, Software
  3. Textverarbeitung
  4. Tabellenkalkulation
  5. Datenbanken
  6. Präsentation
  7. Informations- und Kommunikationsnetze
  8. Datenschutz und Datensicherheit

Weitere Informationen zu den Modulen finden Sie hier.

Prüfungen:

Online-Prüfung: erfolgt über den Prüfungsserver des Rheinisch-Westfälischen Berufskollegs Essen, Dauer: je Modul ca. 30 Minuten.
Offline-Prüfung: schriftliche/praktische Prüfung unter Aufsicht der Lehrkraft, Dauer: ca. 30 – 60 Minuten, z. B. integriert in Klassenarbeiten oder Tests.

Zertifikate:

Pro Modul erhält der/die Schüler/in bei bestandener Online- und Offline-Prüfung jeweils ein Modulzertifikat.
Bei bestandenen Prüfungen aller acht Module erhält der/die Schüler/in ein Gesamtzertifikat, mit diesem wird der Erwerb des „Staatlichen EDV-Führerscheins NRW“ bestätigt.